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Steuerliche Informationen

Website und Steuern

Ihre Website ist für Ihr Unternehmen eine betriebliche Ausgabe. Wie schnell sie sich bei der Steuer auswirkt, hängt davon ab, was wir für Sie machen. Hier sehen Sie die Fälle auf einen Blick.

Die Übersicht

LeistungSteuerlichWann es sich auswirkt
Überarbeitung Ihrer bestehenden WebsiteOft sofortHäufig Erhaltungsaufwand, dann im selben Jahr voll absetzbar
Komplett neue WebsiteÜber 3 JahreWird als Anlagegut über drei Jahre abgeschrieben
Pflege, Hosting, DomainSofortLaufende Kosten, im Jahr der Zahlung voll absetzbar
Texte, Suchmaschinen-OptimierungSofortLaufender Aufwand, im Jahr der Zahlung absetzbar

Keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen

Wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Deshalb berechnen wir keine Umsatzsteuer, und unsere Preise sind Endpreise.

Ihr Vorteil: Können Sie keine Vorsteuer ziehen, etwa als Arzt, Physiotherapeut, Versicherungsvermittler oder selbst als Kleinunternehmer, zahlen Sie bei Agenturen mit Umsatzsteuer 19 % mehr, die Sie nicht zurückbekommen. Bei uns fällt das weg.

Können Sie Vorsteuer ziehen, ändert sich für Sie nichts. Der Preis ist dann einfach Ihr Nettobetrag.

Beispiel: Relaunch, Betrieb ohne Vorsteuerabzug
Agentur mit Umsatzsteuer1.190,00 € + 19 %
Sie zahlen dort1.416,10 €
Sie zahlen bei uns1.190,00 €
Ersparnis226,10 €

Überarbeitung: oft im selben Jahr absetzbar

Oft sofort

Erneuern wir Ihre bestehende Website, also neues Design, schnellere Technik, bessere Texte, ist das häufig Erhaltungsaufwand. Den setzen Sie im Jahr der Zahlung voll ab.

Die Grenze ist fließend: Entsteht faktisch eine neue Website mit anderer Struktur und neuen Funktionen, gilt sie als neues Anlagegut und wird abgeschrieben.

Gut zu wissen: Schalten Sie eine alte Website ab, die noch abgeschrieben wird, können Sie deren Restwert im selben Jahr komplett absetzen.

Beispiel: Frischzellenkur
Rechnung590,00 €
Absetzbar im selben Jahr590,00 €

Komplett neue Website: über drei Jahre

Über 3 Jahre

Eine neu erstellte Website ist steuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird sie über drei Jahre abgeschrieben, ähnlich wie Software.

Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € gilt für Websites nicht.

Die Pflege dazu setzen Sie trotzdem jeden Monat direkt ab. Beim Paket Komplett sind das 19 € im Monat.

Beispiel: Paket Komplett
Erstellung2.490,00 €
Abschreibung pro Jahr830,00 €
Pflege pro Jahr (12 × 19 €)228,00 €
Absetzbar im ersten Jahr1.058,00 €

Vereinfachte Rechnung für ein volles Jahr. Beginnt die Nutzung unterm Jahr, wird die Abschreibung im ersten Jahr anteilig nach Monaten berechnet.

Laufende Kosten: immer sofort

Sofort

Alles, was regelmäßig anfällt, ist laufender Betriebsaufwand und im Jahr der Zahlung voll absetzbar:

  • Pflege mit Updates, Sicherheit und kleinen Änderungen
  • Hosting und Domain
  • Texte und Suchmaschinen-Optimierung
Beispiel: Pflege zum Relaunch
12 × 29 €348,00 €
Absetzbar im selben Jahr348,00 €

Was Sie von uns bekommen

Auf jeder Rechnung beschreiben wir genau, was wir gemacht haben: ob wir Ihre bestehende Website überarbeitet oder eine neue erstellt haben, und welche Pflege-Leistungen enthalten sind. So kann Ihr Steuerberater alles ohne Rückfragen richtig zuordnen.

Fragen zu Ihrem Projekt? Wir rechnen es Ihnen gern durch.

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Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Wie die Kosten in Ihrem Fall zu behandeln sind, hängt von Ihrem Unternehmen und dem konkreten Projekt ab. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Grundlagen: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter), Verfügung der OFD Frankfurt zur Nutzungsdauer von Homepages. Stand: November 2026.